| Wer erhält Beiträge? |
- Alle Teilnehmenden in Bildungsgängen zur Vorbereitung auf eine eidg. Berufs- oder Höheren Fachprüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) mit Start nach dem 31.7.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidg. Prüfung ablegen.
- Teilnehmende von Bildungsgängen mit Start ab dem 1.1.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidgenössische Prüfung ablegen und die nicht von Kantonsbeiträgen profitieren konnten.
- Die Beitragsberechtigung ist unabhängig vom Wohnkanton, der Wohnsitz der Teilnehmenden muss aber in der Schweiz liegen.
- Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.
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| Welche Angebote werden unterstützt? |
- Grundsätzlich sind Weiterbildungsangebote, die ganz oder in Teilen auf einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten beitragsberechtigt, sofern diese zum Startzeitpunkt auf der Meldeliste des Bundes aufgeführt sind:
Meldeliste des Bundes: www.meldeliste.ch
Ob ein Bildungsgang beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie auch unserer Ausschreibung des jeweilgen Bildungsgangs.
- Die Subjektfinanzierung gilt nicht für Bildungsgänge einer Höheren Fachschule (HF).
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| Bedingungen |
- Absolvierung der eidg. Berufs- oder Höheren Fachprüfung (eidg. Fachausweis, eidg. Diplom), unabhängig vom Prüfungserfolg
- Rechnungen/Zahlungsbestätigungen müssen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen, empfehlen wir Ihnen, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie und Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
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| Höhe der Beiträge |
- 50% der anrechenbaren Kosten*
(max. ausbezahlter Betrag: CHF 9'500.- für eidg. Fachausweis, CHF 10'500 für eidg. Diplom)
*Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien.
Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung sowie externe Prüfungskosten. |
| Wann und wie erhalten Sie die Beiträge? |
NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Sie benötigen dafür die Zahlungsbestätigung(en) des Anbieters, Rechnungen der durch Sie bezahlten Kurskosten sowie die Verfügung über die abgelegte Prüfung, welche durch den Prüfungsträger erstellt wird.
Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen aus.
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